Das VARIO 8 Warenwirtschaftssystem der VARIO Software AG erfüllt bei sachgerechter Anwendung die Anforderungen der GoBD! Die GoBD Konformität wurde im Rahmen einer PS 880 Prüfung, von unabhängiger Stelle, bestätigt.
Die IDW PS 880 Zertifizierung bestätigt mit hinreichender Sicherheit, dass die VARIO 8 Software in der Version 8.4. und in der Kassenversion 8.2.58 den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. Die Anforderungen der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) waren ebenfalls Bestandteil der Prüfung.
Das VARIO ERP-System ist eines von wenigen Warenwirtschafts-Lösungen, das nach diesem Standard eine Zertifizierung erhalten hat.
Was bedeutet das nun für Sie als VARIO Kund:in?
Ein gutes Gefühl! Sie erhalten von uns durch die Zertifizierung wertvolle Unterstützung bei der Erfüllung der Anforderungen nach den GoBD. Auch im Falle einer Steuerprüfung ist es immer gut ein entsprechendes Zertifikat vorweisen zu können, auch wenn der Prüfer es nicht anerkennen bzw. beachten muss.
Sollten Sie für Ihren Wirtschaftsprüfer oder ähnliche Fälle die Prüfurkunde benötigen, so schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrer konkreten Anfrage und den Gründen.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass nur dadurch, dass VARIO 8 nun zertifiziert ist, Sie nicht automatisch GoBD konform arbeiten oder eine korrekte Buchführung haben. Revisionssicherheit und die Anforderungen der GoBD sind vielfältiger und komplexer als allein die Nutzung einer zertifizierten (VARIO 8) Software. Dies fängt bei einer unsachgerechte Nutzung der Software oder bei Fehlern des Anwenders an, die zu Unstimmigkeiten in der Buchführung führen und geht weiter bei einer fehlenden Verfahrensdokumentation oder fehlerhaften Vor- und Hauptsystemen.
Verfahrensdokumentation erstellen
Neben dem konformen Arbeiten innerhalb der Software schreiben die GoBD auch vor, dass eine Verfahrensdokumentation erstellt werden muss. Daher haben wir in unserem VARIO 8 Handbuch eine Seite angelegt, auf der für eine Verfahrensdokumentation relevante Inhalte aufgeführt sowie beschrieben werden und zu entsprechenden Inhalten verlinkt wird.
Durch Bausteine können diese Informationen als Grundlage für die unternehmensindividuelle Verfahrensdokumentation verwendet werden. Diese muss in jedem Fall um spezifische Informationen über Ihr Unternehmen und Ihre Arbeitsweise mit VARIO 8 ergänzt werden.
Zur (Basis-)VerfahrensdokumentationKurzum: Die Arbeit hört an dieser Stelle für beide Seiten nicht auf. Rechtliche Grundlagen verändern sich stetig und mit ihnen auch die Anforderungen an unsere Software. Aber eins ist klar: Wir bleiben am Ball!
FAQs zum Thema GoBD
Wofür steht GoBD?
GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“.
Was umfassen die GoBD?
Bei der elektronischen Buchführung haben Unternehmerinnen und Unternehmer die in den GoBD vorgeschriebenen Kriterien und Richtlinien zu erfüllen. Die GoBD umfasst neben einer GoBD-konformen Arbeitsweise und dem Einsatz einer Software gemäß den GoBD ebenfalls eine revisionssichere Archivierung sowie die vollständige Verfahrensdokumentation.
Für wen gelten die GoBD?
Die GoBD gelten für alle Selbständigen und Unternehmen unabhängig von der Größe des Unternehmens. Dazu gehören Kleinunternehmen und Freiberufler:innen ebenso wie Mittelständler:innen oder große Konzerne.
Welches Ziel verfolgen die GoBD?
Ziel der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung ist die Gewährleistung einer reibungslosen Betriebsprüfung, die durch Steuerprüfer:innen und das Finanzamt erfolgen. Durch die GoBD bestehen für Unternehmer:innen einheitliche Regelungen für die Aufbewahrung elektronischer und analoger Daten in der mediengestützten Welt.
Was ist die Zertifizierung nach dem Standard IDW PS 880?
Für ein besseres Verständnis der Zertifizierung folgt die Entschlüsselung der Abkürzungen:
- PS = Prüfungsstandard
- IDW = Institut der Wirtschaftsprüfer
Die Zertifizierung nach dem Standard IDW PS 880 bezeichnet demnach die Prüfung von Softwareprodukten nach einem Prüfungsstandard (PS) durch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW). Der Prüfungsstandard wurde 2012 vom Hauptfachausschuss (HFA) verabschiedet.
Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern dient der Prüfungsstandard als Unterstützung bei der Prüfung und Erteilung von Bescheinigungen bestimmter Softwareprodukte. Die Zertifizierung nach dem Standard IDW PS 880 ist darauf ausgerichtet, Prüfungsaussagen mit hinreichender Sicherheit zu treffen.
Der IDW Prüfungsstandard behandelt außerdem die Verwertung der Prüfungsergebnisse von Softwareprodukten im Rahmen einer Abschlussprüfung zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit der Buchführung.
Was ist der Prüfungsumfang des PS-880?
Die Zertifizierung erfolgte nach dem Prüfstandard 880 des Institut der Wirtschaftsprüfer. Dieser Standard unterstützt Wirtschaftsprüfer:innen bei der Erteilung und Durchsicht von Bescheinigungen zu Softwareprodukten. Folgende Komponenten werden im Rahmen der IDW PS 880 Zertifizierung betrachtet bzw. untersucht:
- Software: Aufbau und Funktionsprüfung
- Verfahrensdokumentation: logische und fachliche Prüfung
- Software-Hersteller: Eignung des Herstellers und angemessenes Risikomanagement