GoBD 2017 – Anforderungen an Kassensysteme werden verschärft teilen twittern teilen mitteilen teilen Pocket E-Mail Marie-Sophie Göbel 14. November 2016 2 Minuten Lesezeit | Aktualisiert am 10. August 2022 Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) gelten bereits seit November 2010. Am 31.12.2016 endet die Übergangsfrist. Einzelhändler müssen dann eine GoBD-konforme Kasse verwenden, die direkt digitale Unterlagen für die Buchhaltung veränderungssicher erzeugen kann. Doch mindestens ein Drittel der stationären Einzelhändler sind noch nicht ausreichend oder gar nicht darauf vorbereitet. In den meisten Fällen werden voraussichtlich bereits weitestgehend elektronische Registrierkassen im Einsatz sein. Sofern das für diese Kassen verwendete System nicht den GoBD entspricht, besteht die zwingende Notwendigkeit der Überprüfung einer Anpassungsmöglichkeit des Systems oder die von der Finanzverwaltung geforderte Pflicht zur Investition in ein vollständig neues GoBD-konformes Kassensystem. Betroffen sind im weiteren Sinne alle Gewerbetreibenden, die Bücher führen und im engeren Sinne alle, die eine elektronische Registrierkasse, PC-Kasse oder Ähnliches einsetzen. Kaufleute sind zur Buchführung verpflichtet. Kleingewerbetreibende, die per Einnahmen-Überschuss-Rechnung abrechnen, müssen grundsätzlich keine Handelsbücher führen. Wenn Sie jedoch freiwillig Bücher führen, die denen der Kaufleute ähnlich sind, müssen auch sie alle Pflichten zur ordnungsgemäßen Buchführung erfüllen. Registrierkassen werden verwendet, um bei Bargeschäften die Einnahmen zu verbuchen. Die Belege, die von Registrierkassen ausgegeben werden, zählen als Unterlagen der Kassenführung und unterliegen somit den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung. Sie zählen zu den Kassenbüchern. Somit sind an Registrierkassen und deren Belege besondere Anforderungen zu stellen. Zudem wird auch sehr genau beschrieben, dass Kassenbelege, die durch eine Registrierkasse erstellt werden, automatisch der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen. Diese Daten müssen während der Dauer der Aufbewahrungspflicht vollständig und zu jederzeit verfügbar, lesbar und maschinell auswertbar sein. Den GoBD unterliegen generell sämtliche Kassenbücher. Egal, ob diese mit Registrierkassen oder anders elektronisch geführt bzw. aufgezeichnet werden. Es lohnt sich daher, die eigene Buchführung auf die Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Planen Sie den Kauf neuer Registrierkassen? Fragen Sie uns und lassen Sie sich das VARIO 8 Kassensystem in einer Onlinevorführung zeigen und informieren Sie sich über unser DMS und Archivierungssystem der Firma ELO. Über den Autor Marie-Sophie Göbel Das VARIO Redaktionsteam besteht aus Experten mit langjähriger Erfahrung in den Bereichen ERP und Handel sowie einem fundierten Wissen in den Bereichen Marketing und E-Commerce. Mit der nötigen Expertise stellen unsere Autoren Ihnen relevante und aktuelle Beiträge rund um die Themen ERP, Warenwirtschaft, Marketing und Handel zusammen. Top 3 Artikel Neues aus der Entwicklung: VARIO 8.5Neues aus der Entwicklung: 2tes Halbjahr 2022Rechnungseingangs-Workflow – Automatisieren Sie Ihre Rechnungsprüfung mit VARIO 8 Themen Kasse Recht Newsletter Jetzt zum kostenlosen VARIO Newsletter anmelden! Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut. Vielen Dank für die Anmeldung. Wir haben Ihnen eine E-Mail mit einem Bestätigungslink zugeschickt. Ja, ich möchte den monatlichen Newsletter, der mich über die VARIO Software AG und deren Produkte informiert, abonnieren. Die Einwilligung kann ich jederzeit, z. B. über den Abmelde-Link im Newsletter, widerrufen. Die Datenschutzhinweise zum Newsletter habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiere sie.Sie können den Newsletter jederzeit über den Link in unserem Newsletter abbestellen. Jetzt anmelden Social Media