EU-Umsatzsteuerreform und One-Stop-Shop (OSS) - Auswirkungen in VARIO Hendrik Schneider 7. Juni 2021 9 Minuten Lesezeit | Aktualisiert am 1. Juli 2021 Ab dem 01.07.2021 greift die neue EU-Umsatzsteuerreform, die alle EU-Staaten bis zu diesem Zeitpunkt in nationales Recht umsetzen müssen. Umsatzsteuerrechtliche Regelungen im grenzüberschreitenden (Online)-Handel mit Verbrauchern (B2C) werden somit grundlegend geändert und vereinfacht. Mit der neuen EU-Umsatzsteuerreform (VAT E-Commerce Package) soll der digitale Binnenmarkt von bürokratischen Hürden befreit und einheitliche Regelungen für alle EU-Staaten gleichermaßen eingeführt werden. Sobald der neue EU-weite Schwellenwert von 10.000 Euro netto überschritten wurde, erfolgt die Besteuerung im Land der Lieferung. Bisherige (unterschiedliche) Lieferschwellen je Land entfallen. Das One Stop Shop (OSS)-Verfahren dient bei der Umsetzung des VAT E-Commerce Package als zentrales (Vereinfachungs-)Element. Durch den OSS ist nur noch eine zentrale Registrierung im Heimatland des Unternehmens notwendig. Somit können Sie Ihre Umsatzsteuermeldung zentral für alle EU-Länder (außer dem Heimatland) über das Bundeszentralamt für Steuern melden. Umsatzsteuermeldungen in den einzelnen Ländern fallen damit weg (es gibt jedoch Fälle, die nicht über den OSS abgewickelt werden können). Als weitere gesetzliche Änderung, wird der Schnittstellen/-Marktplatzbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen Steuerschuldner für die im Inland für diese Lieferung anfallende Umsatzsteuer. Aus diesem Grund haben uns einzelne Marktplätze Informationen zukommen lassen, wie Sie ihren Prozess und damit in der Regel auch die Schnittstelle angepasst haben. Informationen zu den einzelnen Marktplätzen finden Sie unter Schritt 5 der Anleitung. Wie schon bei der Mehrwertsteuerumstellung im letzten Jahr, haben wir neben den zu tätigenden Einstellungen in Ihrem VARIO 8 Warenwirtschaftssystem die an uns herangetragenen Fragen zum Betriebsablauf versucht zu bündeln und zu beantworten, aber auch ggf. noch einmal zu wiederholen. Noch ein paar wichtige Hinweise vorweg: Lesen Sie den Beitrag bitte komplett und aufmerksam durch, bevor Sie handeln. Dies erspart Ihnen viel Arbeit im Nachhinein. Machen Sie sich aber keine Sorge, mit VARIO sind Sie gut aufgestellt. Grundsätzlich stellen die Inhalte dieses Beitrags keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Ebenso übernehmen wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Der Beitrag wird laufend aktualisiert. Stand 30.06.2021 14:00 Uhr Inhaltsverzeichnis Schritt-für-Schritt-Anleitung Unterstützung und Support durch VARIO Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) Links zu hilfreichen Beiträgen Schritt-für-Schritt-Anleitung der erforderlichen Einstellungen im Rahmen der EU-Umsatzsteuerreform 2021 in VARIO 8 Lesen Sie im Folgenden eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung, um die Anpassungen in VARIO 8 durchzuführen. Schritt 1 - Update Aktualisieren Sie Ihre VARIO 8 mindestens auf die Version 8.3.8.xx.xxx. Denken Sie an die vorherige Datensicherung. Es ist nicht ausgeschlossen, dass anschließend bzw. nach dem 01.07. noch weitere Updates folgen werden. Dies hängt unter anderem damit zusammen, wann bspw. die DATEV die neue Schnittstellenbeschreibung veröffentlicht. Bitte installieren Sie immer das neuste, freigebene Update! Wenn Sie jetzt schon wissen, dass Ihre Artikel in mehreren Ländern einen anderen Steuersatz haben als in Deutschland (vgl. Schritt 4), dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Schritt 2 - Über der 10k EU-Lieferschwelle? Legen Sie vor der ersten Rechnungsstellung am 01.07. und nach der letzten Rechnungsstellung am 30.06. fest, ob Sie den EU-weiten Schwellenwert von 10.000 € überschritten haben und damit im Land der Lieferung Ihre Fernverkäufe versteuern müssen. Wenn Sie im Geschäftsjahr 2020 und/oder im ersten Halbjahr 2021 mehr als 10.000 € Nettoumsatz im EU-Ausland an Privatkunden generiert haben, haben Sie die Lieferschwelle überschritten. In VARIO 8 stellen Sie dies in den Parametern unter Fakturierung ein. Im Standard ist die Checkbox nicht gesetzt - sprich "nicht steuerpflichtig" im EU-Ausland. Wenn Sie jedoch die Lieferschwelle überschritten haben, so müssen Sie zwingend die Checkbox aktivieren. Falls Sie in einem EU-Land den bis zum 30.06. gültigen Schwellenwert überschritten haben, müssen Sie bereits ab Version 8.3.7. den Haken setzen. In diesem Fall dürfen Sie Schritt 3 erst ab dem 01.07. durchführen. Falls Sie die Schwelle nicht überschritten haben, sind die weiteren Schritte für Sie (ggf. erst einmal) irrelevant. Springen Sie zu Schritt 8. Schritt 3 - MwSt.-Sätze je EU-Land Sie müssen je EU-Land die dort gültigen Steuersätze hinterlegen. Dies machen Sie über die LKZ-Verwaltung. Damit Sie nicht händisch jeden Steuersatz einpflegen müssen, gibt es über das Ribbon "Sonderfunktion" die Möglichkeit die Steuersätze je EU-Land zu importieren. Wenn Sie diese Funktion nutzen, überschreiben wir die von Ihnen gepflegte MwSt. in den entsprechenden Ländern. Als Datengrundlage für die Mehrwertsteuersätze in den einzelnen EU-Ländern, haben wir uns der offiziellen EU-Webseite mit Stand des 1. Januar 2021 bedient. Schritt 4 - Artikel anpassen - abweichende MwSt.-Sätze pro Land Gegebenenfalls müssen Sie noch Einstellungen im Artikel tätigen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Artikel in einem EU-Land einen anderen Mehrwertsteuersatz hat, als in Deutschland. Ein fiktives Beispiel: Unsere VARIO Tasse hat in Deutschland den Normalsatz (19%). In Österreich hat sie jedoch den Ermäßigten Satz 1. Dann müssen Sie in der Mapping-Tabelle die abweichenden Steuersatz für Österreich hinterlegen. Dies müssen Sie dann für jedes Land durchführen, in dem der Artikel einen anderen Steuersatz (bspw. ermäßigt) hat als in Deutschland. Eine Übersicht über jeweiligen Steuersätze verschiedener Produkte in allen EU-Staaten gibt es in der EU-Datenbank zur Umsatzsteuer. Folgende SQL ermittelt Ihnen alle nicht gesperrten Artikel, welche jemals ins EU-Ausland an Privatpersonen verkauft wurden. Um diese auszuführen, kopieren Sie sich unten stehende SQL-Abfrage in die Zwischenablage, gehen in den Menüpunkt 8.0.0.,fügen diese dort ein und drücken auf Start. Dies ist zumindest eine kleine Hilfe, um alle "potentiell betroffene" Artikel zu identifizieren. select distinct bep.artikelnr, bep.bezeichnung from bek join bek_adr on bek.id = bek_adr.bek_id and bek_adr.adr_typ = 2 join lkz on lkz.id = bek_adr.lkz_id and lkz.zuordnung = '1' join bep on bep.belegschluessel = bek.belegschluessel join art on bep.art_id = art.id and art.artikelart in ('1', '2', '3', '5') and coalesce(art.artikelsperren, 'N') <> 'J' where bek.belegtyp in ('03', '04', '05') and bek.fakturierungsart = '1' Schritt 5 - Shop, Marktplatz, Kasse Onlineshop: Sprechen Sie mit Ihrem Shop-Betreuer, welche Einstellung getroffen werden müssen. Hier sind in der Regel von den meisten Shop-Herstellern entsprechende Anleitungen angekündigt oder bereits erschienen. VARIO erhält vom Shop die Angabe, ob es ein Netto- oder Brutto-Auftrag ist und in der Regel immer den Bruttopreis. Ist es ein brutto-fakturierter Auftrag, ziehen wir uns die Werte aus den Steuereinstellung von VARIO - unabhängig vom Shop. Beispiel: Ein Artikel hat in DE den Normal-Steuersatz von 19%. Er kostet im Shop 24,90 € brutto. Ein Kunde aus Dänemark kauft nun diesen Artikel (in DK Normalsatz 25%). Wir importieren also den Bruttopreis und behalten diesen bei. Dies hat zur Folge, dass sich Ihre Steuerlast ggf. je nach Land erhöht oder vermindert und damit auch Ihre Marge kleiner oder größer ausfällt. Marktplätze ebay: eBay hat uns Mitte Mai Informationen zum Umgang bezüglich der Auswirkungen auf den eBay Marktplatz mitgeteilt. eBay stellt Ihnen als Verkäufer*in in diesem Beitrag alle notwendigen Informationen bereit. Wenn Sie als Verkäufer*in die OSS-Registrierung durchgeführt haben und damit in VARIO den Haken steuerpflichtig (siehe Schritt 1) gesetzt haben, müssen Sie beim Listen auf einer europäischen oder britischen eBay Website immer den Bruttopreis und den zur Berechnung des Bruttopreis verwendeten Mehrwertsteuersatz anwenden. Dies ermitteln wir anhand des im Artikel hinterlegten Steuersatzes und der in der Filiale eingestellten eBay-Seite (sowie in Schritt 4 erklärten Mapping Tabelle, falls der Satz in einem Land abweichend ist). Wenn eBay bei Verkäufen an europäische Käufer die Mehrwertsteuer abführen muss, wird diese auf den Angebotspreis abzüglich des angegebenen Mehrwertsteuersatzes aufgeschlagen. Dies stellt sicher, dass wir europäischen Käufern immer den korrekten Preis inklusive Mehrwertsteuer anzeigen können und dass eBay keine Mehrwertsteuer auf einen bereits inkludierten Preis erhebt, was ihr Angebot u.U. wettbewerbsunfähig machen würde. Wenn sie keine Mehrwertsteuer erhoben haben, können sie dieses Feld leer lassen. In bestimmten Fällen kann es sein, dass der Marktplatz dazu verpflichtet ist, die Mehrwertsteuer zu erheben. In diesem Fall wird eBay die Mehrwertsteuer auf den Preis Ihres Angebots aufgeschlagen. Genauere Informationen dazu, wann eBay die Steuer abführt, finden Sie im oben verlinkten Beitrag. Amazon Von Amazon haben wir bisher noch keine Infos erhalten. kaufland.de: kaufland.de (real.de) hat uns mitgeteilt, welche Anpassungen wir an der Schnittstelle vornehmen müssen, damit kaufland.de, für die Fälle, wo kaufland.de dazu verpflichtet ist, die Mehrwertsteuer zu erheben, kaufland.de auch korrekt die Mehrwertsteuer berechnen bzw. erheben kann. Hierbei geht es um den Lagerort des Produktes. Dies Änderungen haben wir vorgenommen und sind in der oben genannten Version enthalten. VARIO Kassensystem Für die VARIO Kasse gibt es bisher nichts zu tun. Alle notwendigen Daten werden an die Kasse repliziert. Schritt 6 - Finanzbuchhaltung Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Buchhaltung, ob neue Sachkonten und/oder Buchungsschlüssel wegen der Umstellung notwendig sind. Wenn dies der Fall ist, tragen Sie diese in dem neuen MwSt.-Satz des jeweiligen Landes und/oder der Warengruppe unter 1.2.3.1 und/oder im Artikel selbst ein. DATEV Die DATEV hat ein Dokument rund um das Thema bereitgestellt. Dort ist auch zu lesen, dass DATEV erst im August 2021 ein Update des DATEV-Rechnungswesen-Programm zur Verfügung stellt, welches den gesamten Sachverhalt abdecken kann. Dies hat zur Folge, dass es zu Anpassungen in der Schnittstelle kommt. Sobald wir spezifische Information diesbezüglich vorliegen haben, werden ggf. notwendige Anpassungen schnellstmöglich durch uns implementiert. Sachverhalte, die in DATEV bereits abgebildet werden können, sind Lieferungen und sonstige Leistungen an Erwerber i. S. d § 3c Abs.1 S.3 UStG (z. B. Privatpersonen) in der EU, welche aus Deutschland erbracht werden. Sachverhalte, die in DATEV noch nicht komplett abgebildet werden können, sind Lieferungen an Erwerber i. S. d § 3c Abs.1 S.3 UStG (z. B. Privatpersonen) im EU-Ausland aus einem Warenlager, welches nicht in Deutschland liegt sowie sonstige Leistungen, deren Leistungsort im EU-Ausland liegt und die Leistungserbringung nicht am deutschen Firmensitz erfolgt. FibuNet Für die FibuNet-Schnittstelle gibt es bisher nichts zu tun. Es kann jedoch sein, dass Sie ggf. weitere Konten in VARIO einpflegen müssen, da in FibuNet pro Land und zug. Steuersatz des Landes neue Fibu-Konten angelegt werden mit entspr. zugehörigen Umsatzsteuerkonten. D. h. in FibuNet erfolgt die Erfassung der Erlösbuchung nicht für alle Länder auf nur einem (Erlös)Konto sondern pro Land auf einem Erlöskonto. Schritt 7 - Wachsam sein Beobachten Sie einzelne Geschäftsvorfälle genau. Nutzen Sie die neugeschaffene Möglichkeit, des Infofenster "Steuern" (verfügbar ab Version 8.3.9), in dem wir Ihnen transparent aufzeigen, wie wir zur Berechnung der Steuer gekommen sind. Schritt 8 - Auswertungen Wir haben für Sie eine Reihe von Auswertungen implementiert, wodurch Sie feststellen können, ob Sie den Schwellenwert überschritten haben bzw. wie viel Ihnen "fehlt". Unter 8.7.2.1 gibt es einen neuen Menüpunkt. Dieser zeigt Ihnen den Umsatz über alle EU-Länder aller Fernverkäufe an Privatkunden. Unter 1.3.8 liefern wir zwei neue Selektionen mit aus, die Sie sich bei Bedarf in Ihre Tagesübersicht hinterlegen können. Hiermit blieben Sie über Ihren aktuellen Stand, was die EU-Lieferschwelle angeht, informiert und können sich ggf. rechtzeitig für die OSS-Regelung anmelden. Die Selektion "EU-Lieferschwelle-Umsatz" ist das Pendant zu 8.7.2.1 mit Blick auf das aktuelle Geschäftsjahr. Die Selektion "EU-Lieferschwelle-Prognose" gibt Ihnen aufgrund der Daten des aktuellen Geschäftsjahres an, in wie viel Tagen Sie statistisch gesehen (nach dem arithemetischen Mittel) die EU-Lieferschwelle überschreiten. Beachten Sie jedoch, dass diese Auswertungen nur Daten aus unserem System enthalten. Ggf. können die Zahlen aus Ihrer Finanzbuchhaltung abweichen, wenn Sie bspw. noch über ein anderes System Rechnungen schreiben sollten. Absprache mit Ihrem VARIO Berater und Support Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es in den nächsten Wochen einen erhöhten Support- und Beratungsbedarf geben wird, sodass es zu längeren Wartezeit kommen kann. Ich versichere Ihnen aber, wir werden unser Bestes geben jedem zu helfen! Kunden mit gültigem Hotline-Vertrag werden in der Hotline jedoch priorisiert. Wenn Sie Fragen haben, kommen Sie auf uns zu! Wir sind für Sie da. Kontakt aufnehmen Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) zur EU-Umsatzsteuerreform 2021 Im Folgenden beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zur EU-Umsatzsteuerreform 2021 in Bezug auf VARIO. Wird VARIO eine OSS-Auswertung als Basis für die Meldung anbieten sowie daraus eine Exportdatei? Nein. VARIO sieht sich aus heutiger Sicht nicht dafür verantwortlich diese Meldung zu generieren. Hier sind die Finanzbuchhaltungs-Softwareanbieter in der Pflicht, die ja auch heute schon die Umsatzsteuervoranmeldungen im Heimatland organisieren. DATEV hat auch schon angekündigt eine Auswertung und auch einen Export anzubieten. Hilfreiche Links zur EU-Umsatzsteuerreform 2021 Im Folgenden finden Sie hilfreiche Links zur EU-Umsatzsteuerreform 2021: https://blog.taxdoo.com/one-stop-shop-2/ https://apps.datev.de/help-center/documents/1018552 https://www.it-recht-kanzlei.de/eu-umsatzsteuerreform-online-handel-juli-2021.html https://www.it-recht-kanzlei.de/umsatzsteuer-reform-eu-preisangaben-online-shop-ausland-lieferung.html Bleiben Sie auf dem neusten Stand! Wir veröffentlichen regelmäßig Videos, bspw. unserer Angepinnt-Reihe, auf unserem YouTube-Kanal und geben zahlreiche Hintergrundinformationen im Social Media. Abonnieren Sie unseren Kanal und folgen Sie uns auf Facebook und Instagram! Zudem empfehlen wir Ihnen unseren monatlich erscheinenden Newsletter. Über den Autor Hendrik Schneider Hallo. Bei der VARIO Software AG verantworte ich das Marketing. Ein weiterer, wesentlicher Bestandteil meiner Arbeit als Prokurist ist die Entwicklung der Strategie und Ausrichtung des Unternehmens, gemeinsam mit unserem Vorstand. Top 3 Artikel Dritter VARIO Virtual Coffee: Anpassungen der VARIO Software für die B2B-E-Rechnungspflicht 2025Maximale Datensicherheit mit der Firebird 4 Hot-Standby-Funktion in VARIO 8.5Neues aus der Entwicklung: 1tes Halbjahr 2024 Themen Recht VARIO 8 Feed VARIO ERP-System Newsletter Jetzt zum kostenlosen VARIO Newsletter anmelden! Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut. Vielen Dank für die Anmeldung. Wir haben Ihnen eine E-Mail mit einem Bestätigungslink zugeschickt. Ja, ich möchte den monatlichen Newsletter, der mich über die VARIO Software AG und deren Produkte informiert, abonnieren. Die Einwilligung kann ich jederzeit, z. B. über den Abmelde-Link im Newsletter, widerrufen. 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