DSGVO und GoBD – Die Digitalisierung hilft uns bei der Umsetzung
Am 25. Mai 2018 tritt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Betroffen sind alle Unternehmen, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten, nutzen und speichern. Diese Unternehmen müssen ihre Datenverarbeitungsprozesse an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen anpassen. Sind die Vorgaben der DSGVO nicht oder nicht ausreichend umgesetzt, können die EU-Datenschutzbehörden ab Mai 2018 Sanktionen verhängen!Am Donnerstag, den 22.02.2018 von 10 bis ca. 16 Uhr bieten wir Unternehmern, Arbeitgebern und verantwortlichen Arbeitnehmern die Möglichkeit für einen regen Austausch. Im food hotel in Neuwied erwartet Sie ein spannender Tag mit Vorträgen von Experten für Datenschutz und Vorreitern für die Digitalisierung in Unternehmen. Wir geben Ihnen Tipps und Anregungen, wie Sie die neuen Vorgaben umsetzen und die Digitalisierung für diese Zwecke nutzen können, um auch in Zukunft datenschutzkonform und rechtmäßig zu agieren!
Die Speaker

DanLahiri AgboliHC Plus

Kai RickertELO Digital Office

Maximilian ModlNewsletter2Go

Ivan BremersHändlerbund
Das Programm
10:00 Uhr Begrüßung durch Ralf Schneider, GF der VARIO Software AG
10:15 Uhr Fachvortrag von DanLahiri Agboli, HC Plus
11:30 Uhr Kaffeepause
11:45 Uhr Fachvortrag von Kai Rickert, ELO Digital Office
13:00 Uhr Lunchbuffet
14:00 Uhr Fachvortrag von Maximilian Modl, Newsletter2Go
14:45 Uhr Kaffeepause
15:00 Uhr Fachvortrag von Ivan Bremers, Händlerbund
15:45 Uhr After Work Networking
Weitere Infos
Locationfood hotel Neuwied GmbH · Langendorferstr. 155 (Navi-Adresse: Langendorferstr. 157) · 56564 Neuwied · www.food-hotel.de
Kostenlose Parkplätze stehen Ihnen in direkter Umgebung zur Verfügung. Sollten Sie eine Übernachtung wünschen, erhalten Sie mit dem Stichwort „VARIO“ bei der Buchung im food hotel Neuwied exklusive Vorteile. Übernachtungsgästen haben wir ein Kontingent an Zimmern reserviert. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Buchung.
VerpflegungAb 9 Uhr empfangen wir Sie mit einem kleinen Frühstück, bevor um 10 Uhr das Programm beginnt. Zwischen den Programmpunkten legen wir Kaffeepausen ein und um 13 Uhr gibt es ein Lunchbuffet. Das Essen sowie die antialkoholischen Getränke während und zwischen den Vorträgen sind im Preis enthalten. Die Verpflegung beim After Work Networking in der Hotelbar sind nicht im Ticketpreis mit inbegriffen.
Was ist die DSGVO?
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen in der ganzen EU und gilt auch für amerikanische oder andere Unternehmen, die in Europa ihre Dienste anbieten. Die aktuellen Vorschriften des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes werden mit Eintreten der EU-DSGVO aufgehoben. Der Vorteil, nicht nur für Onlinehändler, liegt darin, dass innerhalb der EU ein (überwiegend) einheitliches Datenschutzrecht gilt und Wettbewerbsnachteile gegenüber Drittstaaten ohne vergleichbares Datenschutzniveau ausgeglichen werden.Die Herausforderungen
Eine der Herausforderungen, die die neue Datenschutzgrundverordnung mit sich bringt, ist das Führen eines Verzeichnisses aller Verarbeitungstätigkeiten mit personenbezogenen Daten. Jeder Verantwortliche sowie Auftragsverarbeiter, welcher personenbezogene Daten in einem Dateisystem speichert, ist zur Erstellung und Führung eines entsprechenden Verzeichnisses verpflichtet. Unternehmen, Freiberufler, Vereine – es betrifft also (fast) jeden!
Nur wer die eigenen Verarbeitungsprozesse kennt, kann gezielt Maßnahmen ergreifen, um eine rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten sicherstellen zu können. Quelle: datenschutz.rlp.de
Die neue EU-DSGVO regelt auch die Sicherheit der Verarbeitung. Was bedeutet das? Unternehmen müssen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen eine angemessene Sicherheit gewährleisten. Im ersten Absatz von Art. 32 DSGVO heißt es: „Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten; …“ Das bedeutet, dass der Stand der Technik regelmäßig geprüft werden muss. Es ist also notwendig, sich auch hier immer auf dem Laufenden zu halten. Mehr Infos unter: datenschutz.rlp.de
Für online agierende Unternehmen ist ein weiterer großer Punkt die Vorschrift zur Einwilligung. Diese muss auch unter der neuen Datenschutz-Grundverordnung freiwillig und informiert sein. So gibt es also auch in der Interaktion mit den Kunden einige Vorgaben zu beachten. Zum Beispiel stellen standardmäßig angekreuzte Kästchen oder die Untätigkeit des Betroffenen nicht automatisch eine Einwilligung dar. Zudem müssen in verschiedenen Datenverarbeitungsvorgängen jeweils gesondert eingewilligt werden. Sie als Unternehmen müssen nachweisen können, dass eine Einwilligung, sei es auch elektronisch, gegeben wurde. Für den Widerruf der Einwilligung empfiehlt es sich, effektive und einfache Prozesse einzuführen, damit auch dieser Prozess nachweisbar ausgeführt werden kann. Mehr Infos unter: datenschutz.rlp.de
Diese Punkte sind nur ein Teil der Neuerungen durch die EU-DSGVO. Wie Sie sehen, betrifft es nicht nur große Unternehmen und Onlineshops. Auch Sie sind betroffen und müssen Ihre Datenverarbeitungsprozesse an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen anpassen!
Wie und mit welchen Mitteln und Tools Sie die Bestimmungen und Vorgaben der neuen Verordnung umsetzen können und in Ihrem Unternehmen datenschutzkonform arbeiten, erfahren Sie auf unserem VARIO Event „DSGVO und GoDB – Die Digitalisierung hilft uns bei der Umsetzung!“ am 22.02.2018 in Neuwied.