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Änderungen bei der Preisangabenverordnung

Änderungen bei der Preisangabenverordnung 2022 - Wichtige Neuerungen für Händler

Ab dem 28.05.2022 gilt die neue Preisangabenverordnung (PAngV) - auch für den Online-Handel. Die damit verbundenen Änderungen umfassen neben neuen Informationspflichten bei Preisermäßigungen für Waren auch die zulässigen Einheiten bei den Grundpreisen.

Noch ein paar wichtige Hinweise vorweg:

Lesen Sie den Beitrag bitte komplett und aufmerksam durch, bevor Sie handeln. Dies erspart Ihnen viel Arbeit im Nachhinein. Machen Sie sich aber keine Sorge, mit VARIO sind Sie gut aufgestellt.
Grundsätzlich stellen die Inhalte dieses Beitrags keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Ebenso übernehmen wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

Der Beitrag wird laufend aktualisiert. Stand 16.05.2022 09:00 Uhr

Preisangabepflicht bei Preisermäßigungen

Die auf Art. 2 der EU-Richtlinie 2019/2161/EU beruhende Änderungen bei Preisermäßigungen bzw. Preisgegenüberstellungen („Statt“- Preise, Streichpreise, Prozentuale Abzüge am Preis) und Prozentuale Preisherabsetzungen (bestimmte Ware („Hose X mit 20% Rabatt“), Warengruppe („10 % auf alle Jeans“), das gesamte Sortiment („10% auf alle Artikel“)) schreibt vor, dass der niedrigste Preis der letzten 30 Tage als Referenzpreis ausgewiesen werden muss.

Ziel der neuen Pflichten bei Preisermäßigungen ist, die Transparenz von Preisermäßigungen gegenüber den Verbrauchern zu stärken und eine bessere Einschätzung des tatsächlichen Preisnachlasses zu ermöglichen.

Sofern Sie unterschiedliche Vertriebskanäle nutzen und unterschiedliche Preise für die gleichen Produkte ausweisen, gilt laut eines hilfreichen FAQ-Beitrags der IT-Recht Kanzlei, dass sich der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage nur auf den jeweiligen Vertriebskanal bezieht. Der günstigste Preis eines anderen Vertriebskanals muss nicht angesetzt werden.

Weiterhin bezieht sich die Richtlinie nur auf den B2C-Kontext und personalisierten bzw. nicht allgemein bekanntgegebenen Rabattcodes oder individuelle Zusagen bzw. Absprachen fallen ebenfalls nicht unter diese Regelung. Gleiches gilt für die Nutzung von Preisangaben ohne Bezug zu einem anderen Preis - bspw. „Knallerpreis: 10€". Die Werbung mit einer gegenübergestellten UVP (unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers) fällt ebenfalls nicht unter diese Regelung.

Weitere Ausnahmen finden Sie ebenfalls im FAQ-Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

Preisermäßigungen: Umsetzung der neuen Richtlinie in VARIO

Inwieweit und in welchem Umfang Sie die neue Preisangabepflicht bei Ermäßigungen umsetzen können, ist abhängig von dem von Ihnen genutzten Shop-System.

Wichtig: Um die nachfolgenden Funktionen nutzen zu können, benötigten Sie die Version VARIO 8.4.17. Installieren Sie bitte das neuste Update der VARIO 8. Denken Sie unbedingt an die vorherige Datensicherung.

Onlineshops:

  • Shopware 5 und Shopware 6: In den Artikel-Webshopdaten für Shopware 5 oder Shopware 6 stehen Ihnen ab sofort gemäß des Updates von Shopware zwei neue Preisfelder in VARIO zur Festlegung des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage zur Verfügung. Sowohl Netto- als auch Bruttopreise können hier gepflegt werden.

    Preisangabepflicht bei Preisermäßigungen

  • Andere Shopsysteme: Andere Shopsysteme haben diesbezüglich noch keine Information zur Verfügung gestellt. Daher empfehlen wir Ihnen, die Streichpreis-Funktion, welche in der Regel über den Aktionpreis abgebildet wird, zu deaktivieren.

    Preisangabepflicht bei Preisermäßigungen Deaktivierung

Marktplätze:

  • Derzeit wird (noch) von keinem der von uns angebundenen Marktplätze eine spezielle Funktion zur Verfügung gestellt.

Kasse:

  • Sollten Sie aus der VARIO 8 Preisetiketten für Ihre Artikel drucken, so nutzen Sie für den 30-Tage Preis am besten ein Freies Feld, welches Sie dann zusätzlich auf dem Etikett ausgeben können. Sollten Sie Shopware nutzen, so können Sie die Information auch aus den Artikel-Webshopdaten entnehmen und diese auf dem Etikett "nachselektieren".

    Sollten Sie bei der Anpassung der Etiketten Hilfe benötigen, können Sie sich gern an uns wenden.

Änderung zulässiger Einheiten bei Grundpreisen

Händler:innen sind ab dem 28.05.2022 dazu verpflichtet einen einheitlichen Grundpreis für die angebotene Ware anzugeben. Für nach Gewicht bzw. Volumen angebotene Ware gilt zukünftig eine Grundpreiseinheit von 1 Kilogramm bzw. 1 Liter.

Für angebotene Waren deren Nenngewicht/Nennvolumen 250 Gramm/Milliliter nicht übersteigen, ist es zukünftig nicht weiter zulässig auf 100 Gramm/Milliliter abzuweichen.

Händler:innen - sowohl online als auch stationär - sind gut beraten, diese Änderung schnellstmöglich umzusetzen. Dabei ist zum einen die richtige Angabe der Grundeinheit und zum anderen die richtige Berechnung der Grundpreise relevant.

Zulässige Einheiten bei der Grundpreisangabe: Umsetzung in VARIO

Im VARIO ERP-System können Sie die grundpreispflichtigen Produkte über die Artikelverwaltung aufrufen und in die ab dem 28.05.2022 zulässige Maßeinheit umwandeln.

Lesen Sie dazu die nachfolgende Anleitung.

Schritt 1 - Artikelverwaltung aufrufen

Rufen Sie in der VARIO 8 zunächst die Artikelverwaltung (Menüpunkt 1.2.1) auf.


VARIO 8 - Grundpreis anpassen - Artikelverwaltung

Schritt 2 - Ausgabe

Daraufhin klicken Sie in der Artikelverwaltung auf den Button Ausgabe, um eine Selektion der Artikel durchführen zu können.

VARIO 8 - Grundpreis anpassen - Ausgabe

Schritt 3 - Selektion nach Feldern

Wählen Sie nun im Feld "Liste" Artikelliste aus. Nachfolgend wählen Sie im Reiter "Selektion nach Feldern" die Grundeinheit aus. Darüber hinaus geben Sie rechts davon nun die Werte ein, die selektiert werden sollen (z.B. von/bis 100ml).

Alternativ zu dieser Vorgehensweise können Sie im Reiter "Freie SQL" eine SQL-Abfrage ausführen, um die gewünschten Daten zu selektieren.

Nachfolgend werden Ihnen alle Artikel mit der ausgewählten Grundeinheit angezeigt.

Artikelverwaltung in VARIO 8 - Anpassung Grundpreis - Ausgabe Artikelliste Artikelverwaltung in VARIO 8 - Anpassung Grundpreis - Ausgabe Artikelliste

Freie SQL (Copy and Paste):
select *
from art
where not lower(replace(art.grundeinheit,'','')) in ('1kg', '1000g', '1l', '1000ml')

Schritt 4 - Export, Bearbeitung, Import

Sobald die gewünschte Selektion erfolgt ist, können Sie sich das Ergebnis entweder auf dem Bildschirm anzeigen lassen oder direkt exportieren.

Grundeinheiten in VARIO 8 anpassen - Export

In der Export-Datei, z.B. Excel, können Sie nun die Grundeinheiten der Artikel anpassen. Alle nicht benötigten Spalten löschen Sie bitte. So kann verhindert werden, dass während des nachfolgenden Imports der geänderten Artikel nicht alle Felder gemappt werden müssen.

Der Import erfolgt über den "freien Artikelimport" (Menüpunkt 9.7.1.1).

import_vario8_grundeinheiten

Der gesamte Import ist in der VARIO-Hilfe erklärt.

Schritt 5 - Onlineshops und Marktplätze

Nach den oben beschriebenen Änderungen der Artikel, sollten die Artikel an die Onlineshops und Marktplätze ausgespielt / repliziert werden - "Menüpunkt 9.6.2. Webshopdaten bereitstellen" die Artikel-Stammdaten bereitstellen.

Absprache mit Ihrem VARIO Berater und Support

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es in den nächsten Wochen einen erhöhten Support- und Beratungsbedarf geben wird, sodass es zu längeren Wartezeiten kommen kann. Ich versichere Ihnen aber, wir werden unser Bestes geben jedem zu helfen! Kunden mit gültigem Hotline-Vertrag werden in der Hotline jedoch priorisiert.

Wenn Sie Fragen haben, kommen Sie auf uns zu! Wir sind für Sie da.

Kontakt aufnehmen

Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) zur neuen Preisangabenverordnung

Im Folgenden beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zur neuen Preisangabenverordnung in Bezug auf VARIO.

Warum findet in VARIO 8 keine automatische Berechnung des günstigsten Preises der letzten 30 Tage statt?

Die Preis- und Rabattgestaltung ist ein komplexes Thema, welches viele Optionen beinhaltet und an vielen Stellen durchgeführt werden kann. In unserem Warenwirtschaftssystem erhalten wir bspw. nicht alle Informationen. Dies ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn ein genereller Rabattcode über einen Banner im Onlineshop präsentiert wird oder per Newsletter z.B. ein Muttertagsgutschein beworben wird. Gleiches gilt für stationäre Gutscheine in einem Prospekt. Dies sind nur einige Beispiele, warum eine Preishistorie mit automatisierter Preiserkennung des günstigsten Preises in den letzten 30 Tagen nicht möglich ist.

In dieser Anleitung zeigen wir Ihnen die einzig umsetzbare Lösung, damit Sie als Händler:in rechtssicher agieren können.


Im Folgenden finden Sie hilfreiche Links zur neuen Preisangabenverordnung:

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Über den Autor
Hallo. Bei der VARIO Software AG verantworte ich das Mar­keting. Ein weiterer, wesentlicher Bestandteil meiner Arbeit als Prokurist ist die Entwicklung der Strategie und Ausrichtung des Unternehmens, gemeinsam mit unserem Vorstand.
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