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Rechtsgrundlagen

Richtlinien zum Einstieg in den E-Commerce

Die E-Commerce-Branche wächst unaufhaltsam, da ist der Einstieg in den E-Commerce eine logische Konsequenz. Doch aller Anfang ist schwer – die virtuelle Welt des digitalen Handels ist keineswegs ein rechtsfreier Raum.

Bei nicht Beachtung bestehender Richtlinien und Rechtsvorschriften drohen (wettbewerbsrechtliche) Abmahnungen, die Verhängung von Bußgeldern oder auch die Erhebung einer Anklage.


Der Online-Handel und seine Richtlinien


Im Online-Handel sind viele unterschiedliche und teilweise hoch komplexe Rechtsvorschriften zu befolgen. Die allgemeinen Rechtsgrundlagen gelten auch im E-Commerce uneingeschränkt. Dazu zählen unter anderem das BGB, das HGB, das AGB-Recht, das Urheberrechtsgesetz, die Gewerbeordnung, das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und das Strafgesetzbuch.

Darüber hinaus sind im Bereich des Online-Handels weitere Richtlinien in besonderer Weise zu beachten:

  1. Telemediengesetz (TMG)
  2. E-Commerce- und Fernabsatzrecht des BGB
  3. Signaturgesetz (SigG)
  4. Art. 246 des Einführungsgesetztes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
  5. Preisangabeverordnung (PAngV)
  6. Dienstleistungs-Informationspflichten Verordnung
In erster Instanz schützen die Richtlinien im E-Commerce die Verbraucher/innen. Aber auch Unternehmer/innen profitieren von eindeutigen Regelungen im Online-Handel. Beispielsweise gilt im B2C-Bereich das Recht des Herkunftslandes, aus dem der Käufer stammt. Dieses Prinzip findet sich ebenso im Wettbewerbsrecht wieder: Für deutsche Händler gilt das deutsche Wettbewerbsrecht also auch im Ausland.


Die wichtigsten Richtlinien im Online-Handel


1. Impressumspflicht/Anbieterkennzeichnung nach dem TMG


Sowohl Betreiber eines Online-Shops als auch Portalbetreiber oder Unternehmen mit eigener Website, müssen nach dem TMG unter anderem folgende Informationen auf der Website bereitstellen:

  • Vor- und Zunamen des Anbieters (ggf. Firma)
  • Postalische Anschrift des Anbieters
  • Rechtsform des Unternehmens und Namen des Vertretungsberechtigten (sofern es sich um juristische Personen handelt)
  • Anschrift sowie Vor- und Zuname des Verantwortlichen für den Inhalt der Angebote
  • Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer
  • E-Mail-Adresse und ein weiteres Kommunikationsmittel
  • Aufsichtsbehörde
Die Anbieterkennzeichnung sollte für den Verbraucher/die Verbraucherin problemlos auf der Website zu finden sein, damit die Kontaktaufnahme ohne große Umschweife möglich ist.


2. Widerrufsrecht und Rücktritt


In allen europäischen Mitgliedsstaaten gilt eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Der Händler/die Händlerin ist dazu verpflichtet, den Käufer/die Käuferin vor Abschluss des Kaufes auf die Widerrufsbelehrung hinzuweisen – bleibt diese Information aus, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen und verlängert sich um zwölf Monate. Sie erlischt allerdings spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.

Sofern der Käufer des Widerrufes Gebrauch macht, ist er dazu verpflichtet dies dem Händler unmissverständlich schriftlich mitzuteilen. Die Angabe von Gründen ist nicht notwendig. Der Händler ist wiederum dazu verpflichtet, ein entsprechendes Muster-Widerrufsformular online bereitzustellen.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen vom Widerrufsrecht möglich. Achten sie bei den bereitgestellten Musterformularen stets auf den aktuellen Stand der Rechtslage.


3. Newsletter und Werbe-E-Mails nur mit Zustimmung des Käufers


Das Versenden von Werbe-Mails und Newslettern bedarf vorab der eindeutigen Zustimmung des Kunden. Andernfalls gelten diese als unzulässig.

Sollte der Kunde zum Erhalt zugestimmt haben, muss dennoch die Option vorzufinden sein, sich von dem Erhalt der Werbe-Mails/Newslettern abzumelden.


4. Informationspflichten für Online-Händler/Produktinformationen


Die Transparenz im Geschäftsverkehr ist bei einem Vertragsabschluss ein wesentlicher Faktor. Dazu gehören auch alle relevanten Informationen über die angebotenen Waren und Dienstleistungen sowie die wesentlichen Merkmale des zustande kommenden Vertrags.

Informationen und Merkmale im Überblick:
  • Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
  • Mindestlaufzeit des Vertrags, sofern er dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistungen beinhaltet
  • Preis der Ware/Dienstleistung einschließlich aller Steuern und relevanter Preisbestandteile
  • Zahlungsart
  • Lieferung der Ware/Erfüllung der Dienstleistung
  • Hinweis auf das Widerrufsrecht
  • Gültigkeit befristeter Angebote inkl. der angegebenen Preise

5. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, müssen im B2C-Handel vor Vertragsabschluss akzeptiert werden. Darüber hinaus muss die Möglichkeit bestehen, diese herunterzuladen.

Eine Kopie von AGBs fremder Webseiten ist ohne Erlaubnis nicht gestattet. Sie unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Des Weiteren müssen die AGBs auf Ihr Geschäft zugeschnitten sein und werden im besten Fall von einem Fachanwalt erstellt.


Fazit


Die Richtlinien und Rechtsvorschriften im E-Commerce sind vielfältig und teilweise sehr komplex. Die hier dokumentierten Richtlinien sind nicht abschließend und nur ein kleiner Bereich der zu beachtenden Vorschriften.

Um Abmahnungen und Anklagen im E-Commerce zu vermeiden, sollten Sie sich bei der Gründung Ihres Online-Shops unbedingt von einem entsprechenden Rechtsanwalt beraten lassen.
Über den Autor
Marie-Sophie Göbel
Das VARIO Redaktionsteam besteht aus Experten mit langjähriger Erfahrung in den Bereichen ERP und Handel sowie einem fundierten Wissen in den Bereichen Marketing und E-Commerce. Mit der nötigen Expertise stellen unsere Autoren Ihnen relevante und aktuelle Beiträge rund um die Themen ERP, Warenwirtschaft, Marketing und Handel zusammen.
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