Neue Informationspflichten im Lebensmittelhandel ab 13. Dezember - Nährwertdeklaration im Online-Shop teilen twittern teilen mitteilen teilen Pocket E-Mail Marie-Sophie Göbel 13. Dezember 2016 1 Minute Lesezeit | Aktualisiert am 10. August 2022 Ab dem 13. Dezember 2016 kommt eine weitere Informationspflicht auf den Lebensmittelhandel zu, denn ab dann gilt auch Art. 9 Abs. 1 Buchstabe l LMIV( (Lebensmittel-Informationsverordnung) Seit dem 13. Dezember 2014 müssen die Vorschriften der EU-Verordnung 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittel-Informationsverordnung oder LMIV) eingehalten werden. Die LMIV sorgt für Vorgaben zur besseren Lesbarkeit (unter anderem eine Mindestschriftgröße), eine klare Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten, eine verbesserte Allergenkennzeichnung vorverpackter Lebensmittel und die obligatorische Allergeninformation bei loser Ware. Ab Dezember 2016 gilt eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung, die ebenfalls in der LMIV geregelt ist. Ab dem 13. Dezember 2016 müssen dann zusätzlich Angaben zur Nährwert-Deklaration gemacht werden, dies gilt auf für den E-Commerce also auch im Online-Shop. Die verpflichtende Nährwertdeklaration muss dabei folgende Angaben enthalten: Brennwert Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz Gegebenenfalls kann in unmittelbarer Nähe zur Nährwertdeklaration eine Angabe erscheinen, wonach der Salzgehalt ausschließlich auf die Anwesenheit natürlich vorkommenden Natriums zurückzuführen ist. Wie der Brennwert zu berechnen ist, ergibt sich aus einem Anhang der Verordnung. Werden diese Informationspflichten nicht erfüllt, kann dies durch Mitbewerber oder Verbände abgemahnt werden. Also Vorsicht und jetzt handeln. Über den Autor Marie-Sophie Göbel Das VARIO Redaktionsteam besteht aus Experten mit langjähriger Erfahrung in den Bereichen ERP und Handel sowie einem fundierten Wissen in den Bereichen Marketing und E-Commerce. Mit der nötigen Expertise stellen unsere Autoren Ihnen relevante und aktuelle Beiträge rund um die Themen ERP, Warenwirtschaft, Marketing und Handel zusammen. Top 3 Artikel Neues aus der Entwicklung: 2tes Halbjahr 2022Rechnungseingangs-Workflow – Automatisieren Sie Ihre Rechnungsprüfung mit VARIO 8IDW PS 880 Zertifizierung (GoBD-Zertifizierung) für VARIO 8 Newsletter Jetzt zum kostenlosen VARIO Newsletter anmelden! Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut. Vielen Dank für die Anmeldung. Wir haben Ihnen eine E-Mail mit einem Bestätigungslink zugeschickt. Ja, ich möchte den monatlichen Newsletter, der mich über die VARIO Software AG und deren Produkte informiert, abonnieren. Die Einwilligung kann ich jederzeit, z. B. über den Abmelde-Link im Newsletter, widerrufen. Die Datenschutzhinweise zum Newsletter habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiere sie.Sie können den Newsletter jederzeit über den Link in unserem Newsletter abbestellen. Jetzt anmelden Social Media