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Händewaschen

Arbeitsschutz in Zeiten von Corona

Seit Montag, dem 20.04.2020 sind erste Lockerungen in Deutschland in Kraft getreten. Teile des stationären Handels durften ihre Türen wieder öffnen. Doch auch wenn wir uns in Richtung ‚Normalität‘ bewegen, dürfen wir nicht allzu leichtsinnig mit der noch angespannten Situation umgehen.

Der Gesundheitsschutz und die Sicherstellung ausreichender Kapazitäten in Krankenhäusern haben auch weiterhin oberste Priorität. Daher hat Bundesarbeitsmister Hubertus Heil gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Dr. Stefan Hussy den Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt.

Gerade in dieser Situation, in der Teile des stationären Handels wieder öffnen dürfen und auch in Zukunft weitere Lockerungen zu erwarten sind, wird dem Arbeitsschutz eine elementare Rolle zu Teil.

Bundesminister Hubertus Heil äußert sich wie folgt:
„Wer in diesen besonderen Zeiten arbeitet, braucht auch besonderen Schutz. Wichtig ist, dass wir bundesweit klare und verbindliche Standards haben. Auf diese Standards können sich alle verlassen und an diese Standards müssen sich auch alle halten.“


Die Bestimmungen des Arbeitsschutzstandards COVID 19 im Überblick


1. Mindestabstand und Umgang mit Personen mit Krankheitssymptomen


Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist nach wie vor einzuhalten. Sollte dieser nicht sicher eingehalten werden können, sollen Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt und getragen werden.

Personen mit Krankheitssymptomen, wie Fieber oder Erkältungssymptomen, bleiben zuhause! Eine Ausnahme gilt nur bei Beschäftigten in kritischen Infrastrukturen.

Arbeitgeber/innen haben in jedem Fall die Pflicht, ein Verfahren zur Abklärung von Verdachtsfällen festzulegen.

2. Maßnahmen und deren Umsetzung


Die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen unterliegen dem Verantwortungsbereich des Arbeitgebers.

Dazu zählt die Umsetzung technischer Maßnahmen genauso wie die der organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen.

Technische Maßnahmen umfassen:

  • Die Arbeitsplatzgestaltung (Mindestabstand von 1,5 Metern, Abtrennung von Arbeitsplätzen, Büroarbeit nach Möglichkeit im Homeoffice, Nutzung freier Bürokapazitäten, sofern Homeoffice nicht möglich ist, Mehrfachbelegung eines Raumes gilt es zu vermeiden)
  • Bereitstellung ausreichender Hygienemaßnahmen (Seife, Handtücher, Reinigung der Arbeitsflächen und Türklinken, Vermeidung von Warteschlangen in Kantinen, Empfehlung: Kantinen schließen)
  • Lüften zur Steigerung der Luftqualität
  • Infektionsschutzmaßnahmen bei (Kunden-)Kontakten außerhalb der Betriebsstätte (Abstand halten, auf Einzelarbeit setzen – max. ein Team von 2-3 Personen, Firmenfahrzeuge mit ausreichend Handhygiene ausstatten, Innenräume der Fahrzeuge sind regelmäßig zu reinigen, Optimierung von Tourenplanung zur Reduzierung von Fahrten zur Materialbeschaffung/Auslieferungen)
  • Sammelunterkünfte vermeiden und die Festlegung kleiner Teams (eigene Gemeinschaftseinrichtungen für die festgelegten Teams, regelmäßige Reinigung der Räume, Schlafräume sind einzeln zu Belegen (außerhalb von Partnern und Familie), Räume zur Isolation bereithalten)
  • Homeoffice für alle, die können!
  • Dienstreisen und Meetings auf ein Minimum reduzieren

Organisatorische Maßnahmen umfassen:

  • Schutzabstände sicherstellen (Verkehrswege anpassen, Mindestabstand zwischen Beschäftigen einhalten)
  • Werkzeuge und Arbeitsmittel sind personenbezogen zu verwenden. Ist dies nicht möglich, müssen diese einer regelmäßigen Reinigung unterzogen werden.
  • Arbeitszeiten und Pausen sind zu entzerren
  • Die Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitsbekleidung und PSA (Personenbezogene Nutzung, getrennte Aufbewahrung, regelmäßige Reinigung der Kleidung, An- und Ausziehen der Arbeitskleidung ist zuhause zu erledigen)
  • Betriebsfremde Personen sind dazu angehalten Arbeitsstätten und Betriebsgelände nicht zu betreten. Falls nicht anders möglich, ist der Zeitpunkt des Betretens/Verlassens der Personen zu dokumentieren. Betriebsfremde Personen sind zudem über die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz zu informieren.
  • Rasche Aufklärung von Verdachtsfällen auf eine COVID-19-Erkrankung
  • Minimierung der psychischen Belastung durch Corona

Personenbezogene Maßnahmen umfassen:

  • Das Tragen von Mund-Nase-Schutz und PSA (persönlicher Schutzausrüstung), vor allem dann, wenn der Mindestabstand nicht immer eingehalten werden kann oder in besonders gefährdeten Arbeitsbereichen beschäftigt ist
  • Alle Maßnahmen sind aktiv zu kommunizieren
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten und besonders gefährdete Personen schützen

Die goldenen Zehn


  1. Halten Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern.
  2. Direkten Kontakt minimieren
  3. Wer krank ist, bleibt zuhause.
  4. Tragen Sie Atemschutzmasken bei unvermeidlichem direktem Kontakt.
  5. Hygiene – immer und überall
  6. Schützen Sie die Risikogruppe.
  7. Aktive Kommunikation der Maßnahmen
  8. Infektionsfälle routiniert er- und bearbeiten
  9. Infektionsschutz ergänzt den Arbeitsschutz
  10. Vorsorge ist besser als Nachsorge.
Nehmen Sie den Arbeitsschutzstandard COVID 19 ernst! Schützen Sie Ihre Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen, Ihre Kundinnen und Kunden sowie sich selbst.

Weitere Informationen zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard erhalten Sie in dem extra dazu angefertigtem Dokument des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Über folgenden Link gelangen Sie zur englischen Version des Dokuments.
Über den Autor
Marie-Sophie Göbel
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