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Rechtliche Neuerungen 2018

Rechtliche Neuerungen: Das hält das Jahr 2018 bereit

Dieser Weg wird kein leichter sein... Auch 2018 geht ganz gewiss weiter, wie das aktuelle Jahr sich gezeigt hat: herausfordernd, irrsinnig spannend und an keinem Tag langweilig. Doch kein Grund, sich wegen der vielen (virtuellen) Steine im Weg des Alltags unterkriegen zu lassen. Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete.

Im E-Commerce ist kein Tag wie der andere. Neben der rasanten technischen Entwicklung wird der Alltag des Handels vom stetigen Wandel der Gesetze, Urteile und Abmahnungen geprägt. Ein Rückblick auf das Jahr 2017 ist daher jetzt – Ende November – noch kaum möglich. 2018 stehen jedoch einige konkrete gesetzgeberische Pläne in den Startlöchern, die wir chronologisch nach ihrem Inkrafttreten sortiert haben:

Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches ab 01.01.2018

Nicht alle im Internet bestellten Waren können einfach wieder in einen Karton gepackt und an Hersteller oder Händler zurückgesendet werden, wenn an ihnen ein Defekt auftritt. Wird ein Einbaugerät oder ein anderes verbaubares Produkt (z. B. Fliesen) geliefert, muss der Unternehmer im Falle eines Mangels die Kosten für Aus- und Einbau tragen. Mit einer Änderung des BGB sollen solche Fälle nun händlerfreundlicher werden. Zwar trägt der Händler die Ein- und Ausbaukosten weiterhin. Der Händler kann die ihm entstandenen Aus- und Einbaukosten aber nun (einfacher) in der Lieferkette zurückgeben und von seinem Vertragspartner, beispielsweise dem Großhändler oder Hersteller, Kostenersatz fordern.
Verbot von Zahlungsentgelten ab 13.01.2018

Bisher waren Händler dazu verpflichtet, den Kunden mindestens eine kostenlose Zahlungsart anzubieten – diese muss sowohl gängig als auch zumutbar sein. Der deutsche Gesetzgeber hat jedoch 2017 ein Gesetz beschlossen, dass Unternehmen in Zukunft keine zusätzlichen Gebühren mehr für bestimmte Zahlungsarten verlangen dürfen. Dabei ist es unerheblich, ob die Unternehmen online oder auf stationärer Ebene verkaufen. Betroffen sind Zahlungen

• über das Lastschrift-Verfahren,
• per Banküberweisung,
• mit Zahlungskarten, z.B. Kreditkarte.

Hinzu kommen mit dem Gesetz schärfere Authentifizierungs-Anforderungen, die für mehr Sicherheit bei Zahlungen im/über das Internet sorgen sollen. Das Gesetz wird am 13.01.2018 in Kraft treten.

DSGVO ab dem 25.05.2018

Den wohl größten Brocken wird 2018 die DSGVO bilden, da sie ausnahmslos für alle Unternehmer gilt, die mit personenbezogenen Daten aus der EU arbeiten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dies Daten eines Verbrauchers (B2C) oder Daten eines Unternehmers sind (B2B). Auch wenn sie erst am 25.05.2018 in Kraft tritt: Es müssen zahlreiche Maßnahmen im Unternehmen und Abschnitte in den verwendeten Rechtstexten geändert werden. Die verbleibende Zeit ist daher eine gute Basis für eine intensive Vorbereitung. Die Themenreihe auf unserem Portal hilft, offene Fragen zu klären. Gewartet wird ebenfalls auf die E-Privacy-Verordnung, die spätestens am 25.05.2018 in Kraft treten soll.

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Über den Autor
Jennifer Meier
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