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„Digital jetzt“ – Das neue Förderprogramm für KMU

Die Handlungsfähigkeit sowie der Erfolg von Unternehmen sind heutzutage maßgeblich vom digitalen Wandel sämtlicher Unternehmensprozesse abhängig. Marktveränderungen, neue Märkte und moderne Technologien erfordern eine unternehmerische Flexibilität, die nur durch die Digitalisierung möglich ist. KMU, die sich auch in Zukunft mit der steigenden Konkurrenz messen möchten, können ab dem 07. September 2020 einen Antrag auf Förderung beim BMWi einreichen.

Alle relevanten Informationen zur Förderung und Antragsstellung haben wir für Sie zusammengefasst.


Krisensituationen und Digitalisierungsbedarf


Krisensituation wie Covid19 haben Unternehmen einmal mehr gezeigt, dass hinsichtlich der Digitalisierung Handlungsbedarf besteht. Auch dem BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) ist dieser Zustand nicht entgangen und unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit dem Investitionszuschussprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“.

Die Digitalisierung öffnet eine Fülle an wirtschaftlichen Chancen, neuen Geschäftsmodellen, neuen Märkten, modernen Technologien und intelligenten Unternehmensprozessen. Um diese und viele weitere Chancen überhaupt nutzen zu können, müssen Unternehmen zunächst den digitalen Wandel vollziehen.

Aufwand und Kosten sind für viele Unternehmen die Schreckgespenster, wenn sich das Thema um den digitalen Wandel dreht. Gerade für KMU steht die Innovation und Weiterbildung häufig dem laufenden Tagesgeschäft und fehlenden Geldern gegenüber. Das BMWi möchte mit diesem Missstand Schluss machen und fördert ab dem 07. September 2020 kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung.


Welche Unternehmen haben Anspruch auf die Förderung des BMWi?


Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen mit mindestens 3 bis maximal 499 Beschäftigten können die Förderung des BMWi beantragen. Handwerksbetriebe und freie Berufe werden hier nicht ausgeschlossen.

Welche Voraussetzung muss ein Unternehmen erfüllen, um die Förderung zu erhalten?


Gefördert werden ausschließlich mittelständische Unternehmen, die einen Digitalisierungsplan vorlegen. Dieser Digitalisierungsplan muss folgende Punkte enthalten:

  • die Beschreibung des gesamten Digitalisierungsvorhabens
  • Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen
  • Ist-Stand der Digitalisierung im Unternehmen und mit der Investition angestrebten Ziele
  • die Darstellung von Marktentwicklungspotenzialen (z.B. effizientere Unternehmensorganisation, Erschließung neuer Geschäftsfelder, Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, Stärkung der Marktposition)

Darüber hinaus wird ein Unternehmen nur gefördert, wenn die Investition in einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland erfolgt, das Digitalisierungsvorhaben noch nicht gestartet ist, innerhalb von zwölf Monaten nach Bewilligung des Antrags umgesetzt wird und das Unternehmen die Verwendung der Fördermittel nachweisen kann.


Ab wann kann der Antrag auf Förderung gestellt werden?


Laut BMWi wird können Unternehmen ab dem 07. September 2020 Anträge über ein entsprechendes Antragsstellungstool einreichen.


Bis wann kann ich einen Antrag auf Förderung stellen?


Unternehmen können bis einschließlich 2023 einen Antrag zur Förderung stellen.


Was wird überhaupt gefördert?


Wer gefördert werden will, muss natürlich auch wissen, welche Investitionen überhaupt gefördert werden. Gegenstand des Digitalzuschussprogramms „Digital jetzt“ sind zwei Fördermodule:


Modul 1: Digitale Technologien


Das Fördermodul 1 unterstützt Investitionen in digitale Technologien sowie in die damit verbundenen Prozesse und Implementierungen. Digitale Technologien im Sinne des Förderprogramms umfassen im besonderen Maße Investitionen in Hard- und Software, welche sowohl die interne als auch externe Vernetzung des Unternehmens fördern. Folgende Aspekte werden hierbei unter anderem berücksichtigt: Datengetriebene Geschäftsmodelle, KI (Künstliche Intelligenz), Cloud-Anwendungen, 3D-Druck, Big Data und Sensorik. IT-Sicherheit und Datenschutz sind ebenfalls nennenswerte Aspekte des ersten Fördermoduls.


Modul 2: Weiterbildung


Das zweite Fördermodul des Förderprogramms „Digital jetzt“ unterstützt Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeitenden im Umgang mit digitalen Technologien. Zu den hier geförderten Qualifizierungsmaßnahmen zählen Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalen Strategie und Transformation sowie in Digitale Technologien, IT-Sicherheit und Datenschutz. Ebenfalls berücksichtigt werden Qualifizierungsmaßnahmen hinsichtlich digitaler Basiskompetenzen, agiles und digitales Arbeiten.


Wovon ist die Förderungshöhe abhängig und wie hoch ist sie?


Die maximale Fördersumme liegt bei 50.000 Euro pro Unternehmen. Sie kann allerdings auch bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen, sofern Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken getätigt werden. Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme beträgt:

  • in Fördermodul 1: 17.000 Euro
  • in Fördermodul 2: 3000 Euro
  • bei einer Kombination von Modul 1 und Modul 2: 17.000 Euro

Grundsätzlich werden die Zuschüsse in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Förderquoten fallen bis zum 30.06.2021 – um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie einzudämmen - anteilsmäßig höher aus. Anträge die ab dem 01.07.2021 eingehen, werden in Höhe der ursprünglich vorgesehenen Förderquoten bezuschusst (sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind).

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50%- ab dem 01.07.2021: 40%
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45% - ab dem 01.07.2021: 35%
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40% - ab dem 01.07.2021: 30%

Weitere Informationen über das Investitionszuschussprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ erhalten Sie auf der offiziellen Website des BMWi.


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Nach wie vor stellt die Digitalisierung viele Unternehmen vor eine Fülle an Herausforderungen. Konzepte und Strategien erfordern Zeit und ein gewisses Knowhow. Schnelle und voreilige Entscheidungen können zudem teuer und nicht zum angestrebten Ziel führen. Wir von VARIO helfen Ihnen durch den digitalen Wandel.

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Über den Autor
Marie-Sophie Göbel
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