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Digiboost Diagramme auf einem Bildschirm

DigiBoost: Digitalisierungsförderung für den Mittelstand

Die Transformation hin zur Digitalisierung bringt nicht nur mehr Reichweite und effiziente Geschäftsprozesse, sondern auch viele neue Arbeitsschritte und Technologien.

Um sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten und langfristig von den Vorteilen der Digitalisierung zu profitieren, können Unternehmen in Rheinland-Pfalz mit bis zu 100 Mitarbeiter/innen seit dem 1. März 2021 auf das neue Förderprogramm DigiBoost zurückgreifen.


Welche Unternehmen werden gefördert?


Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeiter/innen. Teilzeitmitarbeiter/innen werden anteilig berechnet.

Das Förderangebot richtet sich an Unternehmen mit Betriebsstätten in Rheinland-Pfalz. Das Digitalisierungsvorhaben muss ebenfalls in der rheinland-pfälzischen Betriebsstätte des antragsstellenden Unternehmens umgesetzt werden.


Was wird gefördert?


Die digitale Transformation in kleinen und mittleren Unternehmen soll erfolgreich vorangetrieben werden. Durch den Einsatz und die Nutzung digitaler Technologien soll nicht nur die Leistungsfähigkeit, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands in Rheinland-Pfalz gestärkt werden.

Ziel ist die Digitalisierung von innerbetrieblichen Prozessen, Dienstleistungen und Produkten sowie Geschäftsmodellen und Vertriebskanälen.

Förderfähige Maßnahmen


  1. Digitalisierung von Produktion und Verfahren
  2. Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
  3. Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Vertriebskanälen


Digitalisierung von Produktion und Verfahren


  • Digitalisierung der Wertschöpfungskette, Lieferverwaltung oder Warenwirtschaft, Einführung digitaler Prozesse, Auftragsbearbeitung
  • Produktions- und Ablaufsteuerung (Produktionsmanagementsysteme, Maschinendatenerfassungslösungen, Bau- und Werkstattmanagement, Betriebsdatenerfassungslösungen)
  • Digital angebundene Maschinen und Integration mobiler Betriebsgeräte zur Steigerung der Effizienz und Qualität von Prozessen
  • Schaffung einer Infrastruktur für die Erhebung und Analyse großer Datenmengen (Big Data-Anwendungen)
  • Auf- und Ausbau innerbetrieblicher Glasfasernetze und die dazugehörigen Komponenten
  • CRM- und ERP-Systeme bis hin zur vollumfänglichen Vernetzung
  • Additive Fertigungsverfahren und deren Einbindung in die Wertschöpfungskette
  • Einführung von Predictive maintenance Anwendungen (intelligente Wartung)


Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen


  • IoT-Lösungen (Internet of Things)
  • Infrastrukturen für mobiles Arbeiten
  • Aufbau eines professionellen, individuell programmierten Online-Shops
  • Digitale Kundenschnittstellen
  • Professionelle IT-Sicherheitslösungen


Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Vertriebskanälen


  • Digitale und integrierfähige Plattformen (z. B. Online-Shops oder zur Online-Kundeninteraktion)
  • Software-/ App-Entwicklungen im Zusammenhang mit neuen Produkten oder Dienstleistungen
  • Datenbasierte oder digitale Kundeninteraktionen
  • Digitale Workflows mit Lieferanten und Kunden



Wie läuft das Antragsverfahren ab?


  1. Bevor überhaupt Fördermittel beantragt werden können, muss eine Informationsveranstaltung der IHK oder Handwerkskammer besucht werden
  2. Die Beantragung erfolgt daraufhin unter ausschließlicher Nutzung des elektronischen Kundenportals bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
  3. Prüfung des Antrags
  4. Zuwendungsbescheid wird durch die ISB ausgestellt
  5. Start des Projekts (starten Sie NICHT vor Ausstellung des Zuwendungsbescheids!)
  6. Verwendungsnachweis einreichen (max. 15 Monate nach Zuwendungsbescheid)
  7. Förderung wird ausgezahlt


Hinweis zur Auszahlung der Fördergelder


Nach Vorlage des Verwendungsnachweises wird der Zuschuss in voller Summe ausgezahlt. Spätestens drei Monate nach Projektende ist der Verwendungsnachweis unaufgefordert über das Kundenportal der ISB einzureichen.


Wie oft kann ein Förderantrag für ein Unternehmen gestellt werden?


Eine erneute Antragsstellung ist ausgeschlossen, sofern ein Unternehmen eine Bewilligung im Rahmen des Programms erhalten hat.


Höhe der Förderung


Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt 15.000 Euro und erfolgt als Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zum geförderten Projekt.

Digitalisierungsvorhaben mit einem Umfang unter 4.000 Euro werden nicht gefördert.

Förderquote


Die Förderquote ist abhängig von der Größe des Unternehmens:

  • Mitarbeitendenzahl unter 10: 75% Förderquote und 25% Eigenanteil
  • Mitarbeitendenzahl von 10-29,9: 50% Förderquote und 50% Eigenanteil
  • Mitarbeitendenzahl von 30-100: 25% Förderquote und 75% Eigenanteil



Digitalisierung mit der VARIO Software AG


Wir, das Team der VARIO Software AG, unterstützen Sie bei Ihrem Digitalisierungsvorhaben. Mit einem Team aus Expertinnen und Experten, maßgeschneiderten Konzepten und Strategien werden auch Sie von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren.

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Über den Autor
Marie-Sophie Göbel
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